Virtuelle Mitgliederversammlungen haben sich in der Corona-Pandemie als niedrigschwellige Beteiligungsformate in Vereinen etabliert. Auch Vereine, die dies in Ihrer Satzung nicht explizit geregelt hatten, konnten Mitgliederversammlungen über das Internet abhalten. Die gesetzliche Ausnahmeregelung dazu läuft allerdings im August 2022 aus. Alle Vereine, die weiterhin virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten wollen, sollten prüfen, ob der vereinsrechtliche Rahmen diese Möglichkeit hergibt. Im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft insbesondere des Sports, der Politik sowie Experten mit vereinsjuristischer Expertise werden wir erörtern, ob eine gesetzliche Regelung für virtuelle Mitgliederversammlungen auch weiterhin notwendig ist.
Panel mit Jan Holze, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Dr. Hendrik Pusch, Deutscher Olympischer Sportbund e.V., Prof. Dr. Jan F. Orth, Landgericht Köln, Universität zu Köln, Nadine Schön, Mitglied des Deutschen Bundestages, Benny Folkmann, FC Bayern München eV, Dr. Michael Weiß, Allen & Overy LLP, Sonja Eichwede, Mitglied des Deutschen Bundestages